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Batı Trakya

Griechenland antwortet auf die schriftliche Erklärung der ABTTF

23.07.2014
Griechenland hat auf die schriftliche Erklärung über das Problem der Wahlhürde, die von der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) an die 26. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Bezug auf die Vertretung der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf der politischen Arena eingereicht wurde, geantwortet.

Als schriftliche Antwort auf den Hinweis der ABTTF, in dem die dreiprozentige Wahlhürde bei der Vertretung der türkischen Minderheit im politischen Leben als Hindernis unterstrichen wurde, behauptete Griechenland unter der Überschrift „Teilnahme der muslimischen Minderheit am öffentlichen Leben in Griechenland“, dass diese dreiprozentige Wahlhürde bei der Vertretung der Minderheit gar keine Hindernisse in den Weg legt.

Griechenland brachte zum Ausdruck, dass die Teilnahme der Minderheit an der lokalen Regierung aktiv ist, und bei den Kommunal- und Landtagswahlen am 25. Mai 2014 insgesamt 120 Minderheitsmitglieder in die lokalen und regionalen Räte gewählt wurden. Ebenfalls wren es drei Kandidaten aus der Minderheit gelungen, in Kozlukebir (Arriana), Yassıköy (Iasmos) und Mustafçova (Myki) als jeweiliger Bürgermeister gewählt zu werden.

Nach den am 25. Mai 2014 stattgefundenen Wahlen hat die Partei für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB-Partei), jedoch seitens der griechischen Regierung als Partei für Demokratie und Gleichheit genannt, in Rhodopen und Xanthi bei einer ca. siebzigprozentigen Wahlteilnahme 41.425 Stimmen in dieser Region erhalten.

Weiterhin berichtete Griechenland, dass diese dreiprozentige Wahlhürde ohne Diskriminierung bei jeder Wahl praktiziert wird. Gegen die Behauptung der ABTTF würde diese Wahlhürde bei der politischen Vertretung der griechischen Bürger muslimischer Religion in Thrakien keine Hindernisse in den Weg legen. Griechenland fügte hinzu, dass die Mitglieder der muslimischen Minderheit seit 1927 ins griechische Parlament einziehen. Bei den Wahlen am 17. Juni 2012 ist es drei Abgeordneten der Minderheit aus zwei verschiedenen Parteien ebenfalls gelungen, ins griechische Parlament einzuziehen.

Mit ihrer an die 26. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates eingereichten schriftlichen Erklärung hat die ABTTF die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien bei der Vertretung auf örtlicher, regionaler und internationaler Ebene zum Ausdruck gebracht und betont, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien immer noch als „andersgeartet“ wahrgenommen wird, wobei sie die rassistischen und diskriminierenden Kommentare vor den Wahlen am 18. und 25. Mai miterwähnte. Weiterhin wies sie darauf hin, dass die DEB-Partei aus den Wahlen zum Europäischen Parlament als erste Partei hervorgegangen ist, jedoch aufgrund der bestehenden Wahlhürde leider keinen Abgeordneten aus der Minderheit ins Parlament schicken konnte. ABTTF verlangte von den griechischen Behörden besonders, die dreiprozentige Wahlhürde aufzuheben und für die Gewährleistung der Vertretung der Minderheit auf internationaler Ebene im griechischen Parlament spezifische Maßnahmen zu treffen.

Sie können über die schriftliche Erklärung der ABTTF, die sie an die 26. Sitzung des Menschenrechtsrates eingereicht hat, und über die diesbezügliche Antwort Griechenlands über die jeweiligen Links-Anschriften verfügen:

http://ap.ohchr.org/documents/sdpage e.aspx?b=10&se=155&t=7
http://ap.ohchrt.org/Documents/sdpage e.aspx?b=10&se=155&t=2
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