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Batı Trakya

ABTTF hat einen Parallelbericht zum U.S.-Jahresbericht 2013 über die Religionsfreiheit in Griechenland erstellt

29.08.2014
Die Föderation der West-Thrakien Türken (ABTTF) hat einen Parallelbericht zum Bericht des Außenministeriums der USA über die Religionsfreiheit in Griechenland erstellt. ABTTF hat damit die im Bericht der Vereinigten Staaten bezüglich der Probleme, denen die türkische Minderheit von West-Thrakien ausgesetzt ist, oberflächlich oder fehlerhaft angesprochenen Themen bis ins kleinste Detail aufgeklärt, wobei sie die Ansichten und Ansprüche der Minderheit zur Sprache brachte.

Gegen die Behauptung, dass in Thrakien (West-Thrakien) eine „muslimische Minderheit“ von 120.000 Menschen (1,1 % der Gesamtbevölkerung), die mit dem Lausanner Friedensvertrag geschaffen und offiziell anerkannt wurde, hat die ABTTF entgegenwirkend zum Ausdruck gebracht, dass die ethnische Identität der muslimischen Minderheit auf „türkisch“ basiert und diese ethnische Identität aus den Etabli-Dokumenten eindeutig hervorgeht. Mit Hinweis auf die Bevölkerungsanzahl der Minderheit, welche im Jahresbericht 2013 der USA nur 120.000 entsprach, was jedoch im Vorjahres-Bericht der USA zwischen 140.000 bis 150.000 angegeben war, wollte die ABTTF einfach wissen, wodurch dieser Unterschied zustandegekommen ist.

Die ABTTF vermerkte noch, dass man den auf den Inseln Rhodos, Kos und Dodekanes Inseln lebenden Türken die Entziehung der Minderheitenrechte nicht damit rechtfertigen könnte, dass diese Inseln zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lausanner Friedensvertrages nicht Griechenland gehört haben sollten.

Die ABTTF wies unter anderem noch darauf hin, dass die Fragen in Bezug auf die Stiftungen der türkischen Minderheit im Jahresbericht der USA nicht angesprochen wurden und fügte hinzu, dass das im Jahr 2008 in Kraft getretene Stiftungsgesetz es nicht geschafft hat, die bestehenden Probleme zu lösen.

Die ABTTF hat auch kritisiert, dass der Jahresbericht der USA die Mufti-Frage sehr oberflächlich und in einer Art und Weise so dargestellt hat, und zwar als ob dieser die Ansichten der griechischen Regierung reflektieren würden. Die ABTTF unterstrich besonders, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien anhand der internationalen Verträge über das Recht verfügen würde, ihre religiösen Führungskräfte selbst wählen zu dürfen. Jedoch hat die Anwendung der seit Jahren anhaltenden Ernennung der Muftis seitens der griechischen Regierung die Religionsfreiheit ohnehin verletzt.

Nach Ansicht der ABTTF findet das Gesetz mit der Nummer 4115/2013, welches vorsieht, 240 religiöse Lehrer in den Moscheen und staatlichen Schulen in West-Thrakien einzusetzen, keine positive Anwendung, wenn es in der Form, wie es im Jahresbericht dargestellt wurde, umgesetzt wird. Dieses Gesetz wurde eigentlich ohne Einvernehmen und Berücksichtigung der türkischen Minderheit von West-Thrakien und auf einer einseitigen Geisteshaltung beharrend eingeführt. ABTTF vermerkte besonders, dass das Gesetz, was unter der türkischen Minderheit als sog. „240-Imamengesetz“ bekannt ist, im Prinzip nichts anderes wäre, als ein Ergebnis der Bemühung der griechischen Regierung, um ihre Kontrolle über die türkische Minderheit von West-Thrakien durch die Religion zu verstärken.
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