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Batı Trakya

Griechenland ist einer der neun Staaten, wo die Quote der Nichtumsetzung der EGMR-Urteile am höchsten liegt

09.10.2015
Der PACE-Bericht und die betreffende Resolution haben die vorhandene politische Willendefizit der neun Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich des Griechenlands, bezüglich der lückenlosen und vorrangigen Umsetzung der EMGR-Urteile dargelegt

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat am 30. September 2015 den ausführlichen Bericht über die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EGMR) und die damit verbundene Resolution angenommen. Laut dem durch den niederländischen Parlamentarier Klaas de Vries erstatteten Bericht wurden zum Jahresende 2014 fast 11.000 Urteile des EGMR durch die betreffenden Mitgliedsstaaten des Europarates noch nicht umgesetzt, und ca. 80 Prozent der nicht umgesetzten Urteile betreffen die neun Mitgliedsstaaten, unter denen sich auch Griechenland befindet. Die Anzahl der seitens der griechischen Behörden nicht umgesetzten EGMR-Urteile belaufen sich auf 558. Im Hinblick auf die Umsetzung der EGMR-Urteile wird besonders unterstrichen, dass sich die strukturellen Probleme auf der nationalen Ebene als gemeinsame Hauptnenner der diesen neuen Mitgliedsstaaten aufweisen. Dazu gehören übermäßig langwierige nationale Gerichtsverfahren, lange und schlechte Haftbedingungen, Misshandlung durch die nationalen Vollzugskräfte sowie ungerechte Verfahrensbedingungen.

Der Berichterstatter de Vries vermerkt, dass die Erfüllung der Funktionen des, das den Prozess der Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht und als das beschlussfähige Organ des Europarates gilt, aufgrund der seit 1996 permanent zunehmenden Nichtumsetzung der Urteile seitens der Mitgliedsstaaten mehr und mehr schwieriger wurde. Infolgedessen appelliert die Europäische Versammlung des Europarates in der durch sie angenommene Empfehlung dazu, dass das Ministerkomitee gegen die Mitgliedsstaaten, die die EGMR-Urteile beharrlich nicht umsetzen, noch strengere Maßnahmen durchführen soll. In diesem Zusammenhang soll ein „Versäumnisverfahren“ angewandt werden, das im Jahre 2010 ins Leben gerufen wurde. Dementsprechend wird dem Ministerkomitee das Recht eingeräumt, sich wegen eines Mitgliedstaats, der die Urteile nicht umsetzt, an das EGMR zu wenden.

In dem Bericht wurde auch die Nichtumsetzung der drei Urteile zum Ausdruck gebracht, die durch den EGMR gegen Griechenland aufgrund der Verletzungen des Rechtes der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf die Vereinigungsfreiheit gefällt wurden. Der EGMR war zu dem Urteil gelangt, dass Griechenland in den Fällen Bekir-Ousta und andere gegen Griechenland (Antragsnummer 35151/05), Emin und andere gegen Griechenland (Antragsnummer 34144/05) sowie Tourkiki Enosi Xanthis und andere gegen Griechenland (Antragsnummer 26698/05) den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit umfasst, verletzt hatte. Demzufolge werden gegenwärtig diese drei EGMR-Urteile von 2007 und 2008 seitens der griechischen Regierung nicht umgesetzt, und zwar die Schließung der Türkischen Union von Xanthi und Ablehnung der Eintragung des Kulturvereins der Türkischen Frauen von Rodopi, weil sich das Wort „Türkisch“ in ihren Namen befindet, sowie die Ablehnung der Eintragung des Jugendvereins der Minderheit von Evros, da die Vereinsbezeichnung über das Wort „Minderheit“ verfügt, welches einen verworrenen Sinn innehaben hat. Der EGMR hatte am 5. Januar 2015 angekündigt, alle diese drei Fälle, die unter „Bekir-Ousta Gruppe“ überprüft werden, neu zu verhandeln.

Im Zuge des Vorbereitungsprozesses des Berichte über die Umsetzung der EMGR-Urteile hatte die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) in Straßburg mit dem Berichterstatter und Mitglied des PACE-Ausschusses für Recht und Menschenrechte Klaas der Vries getroffen und ihn über die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien bezüglich der Vereinigungsfreiheit informiert. Desweiteren hatte die ABTTF am 25. April 2013 in Straßburg einen Side-Event zum Thema „Die Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien und die Nichtumsetzung der EMGR-Urteile durch Griechenland“ veranstaltet.

Um den Gesamtinhalt des PACE-Berichts sowie der Resolution und Empfehlung zu lesen, bitte klicken Sie auf die folgenden Links:
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=22005&lang=en
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-EN.asp?fileid=22197&lang=en
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=22198&lang=en
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