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Batı Trakya

Parallelbericht der ABTTF zum Bericht 2016 der USA über die Menschenrechte in Griechenland

07.04.2017
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht in Bezug auf die Themen über die West-Thrakien Türken, die im Bericht 2016 des Außenministeriums der USA über die Menschenrechte in Griechenland in Erwägung gezogen wurden, in Form als Kommentare und Antwort verfasst und diesen an das Außenministerium der USA sowie die anderen diplomatischen Missionen eingereicht. In seinem Parallelbericht hat die ABTTF nicht nur die Themen vervollständigend aufgeklärt, die im Bericht der USA oberflächlich und unvollständig dargestellt wurden, sondern auch die neuen Entwicklungen in der Region West-Thrakien zum Ausdruck gebracht.

ABTTF: Die Behauptung über die Unterdrückung der Pomaken und Roma von West-Thrakien Türken ist unwahr!

Gegen den erwähnten Bericht, in dem die Probleme der West-Thrakien Türken unter dem Begriff “die muslimische Minderheit in Thrakien” teilweise ihren Platz einnahmen, hat die ABTTF sehr eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die ethnische Identität der muslimischen Minderheit, deren Minderheitenstatus mit dem Lausanner Friedensvertrag definiert wurde, im Abkommen des Bevölkerungsaustausches deutlich als türkisch definiert ist. Als Antwort auf die Behauptungen, dass die innerhalb der muslimischen Minderheit in West-Thrakien befindlichen Gruppen wie Pomaken und Roma einer Unterdrückung der “türkisch sprechenden Gemeinschaft” ausgesetzt sind, unterstrich die ABTTF, dass diese keineswegs der Wahrheit entsprechen.

Falls Griechenland bezüglich der Prozesse in der Sache Bekir-Ousta keinen konkreten Schritt unternimmt, wird das Ministerkomitee ein zweites Zwischenurteil aussprechen

Die ABTTF fügte hinzu, dass die Vereine der West-Thrakien Türken, deren Namen das Wort „türkisch“ beinhalten, wurden geschlossen, oder die neuen Vereine überhaupt nicht ins Register eingetragen wurden. Obwohl Griechenland sich in allen drei verschiedenen Prozessen, welche bekanntlich unter „Bekir-Ousta Gruppe“ an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) übertragen wurden, als ungerechtfertigt erwiesen hatte, hat sie trotzdem beharrlich darauf bestanden, die Urteile des EGMR nicht umzusetzen. Die ABTTF verwies hier auf die letzte Überprüfung des Ministerkomitees des Europarates vom März 2017 mit dem Hinweis, dass das Ministerkomitee eine zweite Interimsresolution treffen wird, wenn Griechenland bis September 2017 keine Schritte unternimmt, die konkreten Ergebnisse beinhalten.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Vertreter der West-Thrakien Türken werden als Instrumentalisierung verwendet, um die gesamte Gemeinschaft einzuschüchtern und sie in Schrecken zu versetzen

Bezüglich der extremen Befugnisse der Polizei hat die ABTTF darauf hingewiesen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Vertreter der West-Thrakien Türken als Instrumentalisierung verwendet wurden, damit die Gemeinschaft insgesamt eingeschüchtert und die Gesellschaft in Schrecken versetzt wird. In diesem Zusammenhang kritisierte die ABTTF, dass der Bürgermeister der Gemeinde Iasmos (Yassıköy) İsmet Kadı aufgrund einer mündlichen Anweisung durch die Polizei auf der Straße angehalten und in Gewahrsam genommen wurde. In ihrem Parallelbericht hat die ABTTF darauf hingewiesen, dass der Vorwurf gegen den gewählten Mufti von Xanthi Ahmet Mete und den gewählten Mufti von Komotini İbrahim Şerif, sich ihre Mufti-Ämter gesetzwidrig angeeignet zu haben, nichts anderes als eine Botschaft an die gesamte Gemeinschaft zu betrachten ist. Ebenfalls sind die aufgrund der Vorwürfe in die Wege geleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der politischen Partei der West-Thrakien Türken Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB) Partei, die nur darauf abzielen, die in der Region lebende türkische Gemeinschaft einzuschüchtern.

Unter dem Vorwand, dass sie durch ihre einseitige Beharrung die Mufti-Frage angeblich lösen kann, hat die griechische Regierung vor, die religiöse Autonomie ganz abzuschaffen

Als Antwort gegen den Bericht, in dem die Rede davon ist, dass die Muftis im Bereich des Erbschafts- und Zivilrechts mit religionsgesetzlichen Befugnisse ausgerüstet sind, hat die ABTTF zum Ausdruck gebracht, dass das durch internationale Verträge unter Garantie gestellte Recht der West-Thrakien Türken, ihre Religionsoberhäupter selbst zu wählen, seitens der griechischen Regierung seit 1991 bis heute weggenommen worden ist. Die Muftis, die heutzutage über die religionsgesetzlichen Befugnisse verfügen, sind nur die Muftis, die staatlich ernannt worden sind. Die ABTTF hat die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Mufti-Frage dargestellt und gleichzeitig mit Kritik erwähnt, dass zuletzt eine Kommission zwecks Modernisierung der Mufti-Ämter gegründet wurde, worunter sich jedoch kein einziges Mitglied als Vertreter der West-Thrakien Türken befindet und fügte hinzu, dass es gewisse Bedenken gibt, dass sich die Regierung vorbereitet, durch ihre einseitige Handlungsweise die religiöse Autonomie ganz abzuschaffen.

Bildungsautonomie der West-Thrakien Türken wird ignoriert

Unter dem Titel Diskriminierung hat die ABTTF mit Kritik vermerkt, wie die Bildungsautonomie vernichtet wurde. Obwohl die Bevölkerungszahl der West-Thrakien Türken in den Provinzen wie Rodopi und Xanthi sehr hoch ist, gibt es in diesen beiden Städten jeweils nur eine Sekundarschule. Da aufgrund wirtschaftlicher Gründe die Schulen, in denen die Zahl der Schülerinnen und Schüler relativ gering ist, geschlossen und die Minderheitenschulen trotz der bestehenden Bildungsautonomie von dieser Maßnahme mitgetroffen werden, wurde die Anzahl der Minderheitenschulen in der Region dementsprechend weniger, so die ABTTF.

ABTTF berichtete die körperlichen und verbalen Angriffe gegen die West-Thrakien Türken

Die ABTTF kritisierte, dass die auf Hass basierten körperlichen und verbalen Angriffe gegen die West-Thrakien Türken in dem Bericht der USA nicht in Erwägung gezogen wurden. Deshalb hat die ABTTF über die Angriffe separat berichtet, die im Zeitraum vom Januar 2016 bis April 2017 begangen wurden. In diesem Rahmen hat die ABTTF neben den anderen Angriffen auch noch die Angriffe detaillierend zum Ausdruck gebracht, die durch die Abgeordneten der neonazistischen Partei der Goldenen Morgenröte auf die durch die ABTTF durchgeführte Veranstaltung im März 2016 in Brüssel und gegen die durch die DEB-Partei organisierte Veranstaltung im Dezember 2016 in Athen verübt worden sind.
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