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Batı Trakya

ABTTF reichte bei den Vereinten Nationen eine schriftliche Erklärung über die Probleme bezüglich der Vereinigungsfreiheit ein

09.03.2018
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat bei der vom 26. Februar-23. März 2018 in Genf, der Schweiz stattgefundenen 37. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Das anhaltende Problem bezüglich der Vereinigungsfreiheit der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, Griechenland und Nichtausführung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)“ eingereicht. In ihrer schriftlichen Erklärung vermerkte ABTTF, dass die Vereine in West-Thrakien, die in ihrem Namen das Wort „türkisch“ beinhalten, werden geschlossen und die neu gegründeten nicht eingetragen werden, und fügte hinzu, dass die Vereinigungsfreiheit der türkischen Gemeinschaft in West Thrakien trotz der Griechenland verurteilenden EGMR-Urteile verletzt wird.

Die griechische Regierung, die die Existenz der türkischen Gemeinschaft in Griechenland bestreitet, schloss die türkischen Vereine

ABTTF vermerkte, dass die Türkische Union von Xanthi im Jahr 1927 als erster türkischer Verein in West-Thrakien gegründet wurde. Später wurden die Türkische Jugendunion von Komotini im Jahr 1928 und die Union der Türkischen Lehrer von West-Thrakien im Jahr 1936 gegründet. ABTTF erinnerte daran, dass in der Vergangenheit die Vereine und Minderheitenschulen in West-Thrakien mit türkischen Namen Namenstafel sowohl in türkischer als auch in griechischer Sprache hatten. ABTTF wies darauf hin, dass die griechische Regierung 1983 die Namenstafel der drei in der Region tätigen türkischen Vereine entfernen ließ, mit der Begründung, dass „in Griechenland keine Türken leben“, und fügte hinzu, dass die griechischen Gerichte die besagten drei Vereine aus dem Register genommen haben, weil sie angeblich durch ihre Tätigkeiten die öffentliche Ordnung gestört haben.

ABTTF: Griechenland beharrt darauf, die EGMR-Urteile nicht umzusetzen

ABTTF brachte zum Ausdruck, dass die Türkische Union von Xanthi dem Urteil der griechischen Gerichte widersprach, und sich 2005 nach ihrem zwanzig Jahre dauernden Kampf vor nationalen Gerichten an den EGMR wandte. ABTTF vermerkte auch, dass neben der Türkischen Union von Xanthi, der Kulturverein der Türkischen Frauen der Präfektur Rodopi sowie der Verein der Minderheitenjugend der Präfektur Evros, die wegen des Wortes „türkisch“ in ihren Namen nicht eingetragen wurden, sich auch an den EGMR gewandt haben, und fügte hinzu, dass der EGMR 2018 diesen drei Vereinen Recht gab und Griechenland verurteilt hat. Obwohl schon zehn Jahre seit der ersten Verkündung vergangen sind, hat Griechenland die besagten EGMR-Urteile noch immer nicht umgesetzt, so ABTTF.

ABTTF erklärte, dass Griechenland im Oktober 2017 nach zehn Jahren eine neue gesetzliche Regelung ins Leben gerufen hat, um angeblich das gesetzliche Hindernis für die Umsetzung der EGMR-Urteile auszuräumen, und fügte hinzu, dass mit dieser neuen gesetzlichen Regelung jedoch neue Einschränkungen eingeführt wurden, um die Umsetzung der EGMR-Urteile zu hindern. Durch das neue Gesetz wurden zusätzlich zu den Einschränkungen „Nichtgefährdung der Staatssicherheit durch die neu gegründeten Vereine“ und „Nichtverletzung internationaler Abkommen“, die „Nichtgefährdung der nationalen und öffentlichen Sicherheit“ als neue Einschränkung eingeführt wurde, und das eigentliche Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist, die Gründung der Vereine mit türkischer Bezeichnung zu verbieten, so ABTTF.

ABTTF vermerkte, dass sich die Türkische Union von Xanthi unmittelbar nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes ans Gericht gewandt, und die Wiederherstellung ihrer offiziellen Förmlichkeit durch Annullierung des Urteils des Berufungsgerichts Thrakiens von 2002, die ihre Schließung bestätigte, beantragt hat, und fügte hinzu, dass das Gerichtsverhandlung am 9. Februar 2018 stattgefunden hat. ABTTF erklärte, dass sich der Kulturverein der Türkischen Frauen der Präfektur Rodopi und der Verein der Minderheitenjugend der Präfektur Evros bald auch ans Gericht wenden werden, und forderte die griechischen Behörden auf, den West-Thrakien Türken ihr Recht in Bezug auf Vereinigungsfreiheit zurückzugeben, und die EGMR-Urteile unverzüglich umzusetzen.

Die von ABTTF bei den Vereinten Nationen eingereichte schriftliche Erklärung ist unter folgendem Link erreichbar:
https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G18/042/57/PDF/G1804257.pdf?OpenElement
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