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Batı Trakya

Türken West-Thrakiens fordern Beendigung eines 38 Jahre währenden Unrechts

22.09.2005
ABTTF-Pressebüro, Witten, 21.09.2005

Türken West-Thrakiens fordern Beendigung eines 38 Jahre währenden Unrechts

Die türkische Minderheit in West-Thrakien fordert zur Bestimmung der Leitungsgremien ihrer religiösen Stiftungen die Abhaltung von Wahlen. Diese sind seit 1967 ausgesetzt.

Gemäß dem Abkommen von Lausanne und seinen Zusatzvereinbarungen blieben die Türken in West-Thrakien als Minderheit in Griechenland zurück. Seit der Machtübernahme der der Militärjunta im Jahre 1967 protestiert die türkische Minderheit dagegen, dass sie die Leitungsgremien ihrer religiösen Stiftungen nicht mehr selbst bestimmen darf. Als die Obristen in Athen die Macht an sich rissen, lösten sie zuerst alle Gremien auf und beriefen neue „Vertreter“. Dies betraf, wie alle anderen Institutionen im Lande, auch die Stiftungen der Minderheit. Als das Militärregime 1974 gestürzt wurde, bekamen alle Institutionen das Recht zurück, ihre Vertreter demokratisch selbst zu wählen. Die Stiftungen der Minderheit aber wurden dabei übergangen. Seit nunmehr 38 Jahren dürfen weder zu den Leitungen der Stiftungen noch zu den ihnen verbundenen Glaubensgemeinschaften neue Wahlen abgehalten werden. Dadurch entglitt der Minderheit nicht nur die Kontrolle über ihre eigenen Stiftungen, es wuchs auch das Risiko der Ausplünderung der Stiftungsbesitztümer. Der Generalsekretär der Föderation der Türken West-Thrakiens in Europa (ABTTF) Mustafa Kasap erklärt dazu: „Wir können die Personen nicht selbst bestimmen, die unsere Stiftungen leiten sollen, die ja unser gemeinschaftliches Eigentum sind. Dieser die internationalen Vereinbarungen verletzende Zustand führt dazu, dass uns die Kontrolle über unsere eigenen Stiftungen entgleitet und dass die an ihren Positionen haftenden Stiftungsleitungen unter die Kontrolle der griechischen Regierung kommen. Diesem Zustand muss jetzt umgehend ein Ende gesetzt werden.“

Die Stiftungen übernehmen wichtige Rollen im sozialen und kulturellen Leben der türkischen Minderheit, von der Bezahlung der Gehälter von Lehrern und Geistlichen über den Bau neuer Schulen und Gebetsstätten bis zur Finanzierung von Festen und Kulturveranstaltungen. Sie sind das Rückgrad der Minderheit. Als Damoklesschwert hängt über ihnen das 1980 verabschiedete, auf internationalen Druck hin aber bis 1991 zurückgestellte Stiftungengesetz. Mit der Einforderung von Bestandslisten über das Vermögen der Stiftungen und der Ermöglichung der Beschlagnahme nicht nachgewiesener Besitztümer durch den Staat eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass jederzeit diejenigen Besitztümer eingezogen werden können, deren Dokumente durch Krieg oder Auswan¬derung verloren gegangen sind. Der ABTTF-Vorsitzende Halit Habipoğlu kritisierte die Politik des griechischen Staates, die zum tagtäglichen Dahinschwinden der Minderheitenstiftungen führen: „Die Maßnahmen werden gegen die Stiftungen anderer Minderheiten im Land nicht angewendet, gegen unsere Stiftungen aber werden sie nach dem Prinzip der „Gegenseitigkeit“ verhängt. Unseren Stiftungen, die Wohltätigkeitseinrichtungen sind, werden Steuerschulden in unbegreiflicher Höhe angehängt. Gleichzeitig führt die Tatsache, dass sich unsere Stiftungen wegen der ausbleibenden Gremienwahlen von der Minderheit entfremden, zu einer sinkenden Bereitschaft bei den Angehörigen der Minderheit, den Stiftungen Güter zu spenden. Die alten Grundbesitztümer schwinden langsam dahin und die Stiftungen sind mittlerweile nicht mehr in der Lage, sich zu regenerieren. Wenn nicht bald eine Lösung erarbeitet wird, werden wir unsere Stiftungen, die gemeinschaftliche Ersparnis von Jahrhunderten, vollständig verlieren. Ich appelliere an mein Heimatland Griechenland, die seit 38 Jahren verfolgte falsche Politik zu ändern und uns wieder in unsere Rechte einzusetzen, und rufe die internationalen Menschenrechtsorganisationen dazu auf, sich in unsere Bemühungen einzuschalten, Gerechtigkeit für unsere Stiftungen einzufordern.“